Dienstag, 12. Juli 2016

Willkommen war gestern

Neues aus dem Buschfunk der Ausländerbehörde X: Wir berichten regelmäßig über die feinsten Angelegenheiten der Ausländerbehörde Ihres Vertrauens

An einem sonnigen Montag im Sommer 2015 

Ein Bürger - nennen wir ihn Gutmensch A - möchte sich über einen relativ simplen Sachverhalt bei Ausländerbehörde X telefonisch erkundigen: Bewahrt Ausländerbehörde X die Reisepässe für Geflüchtete auf oder tut dies das BAMF in Trier oder doch die Deutsche Bahn? So weit, so einfach.

Das Resultat dieses simplen Anliegens war folgendes Gespräch: 

Gutmensch A: Guten Tag, mein Name ist Gutmensch A. Ich wollte mich für Ausländer C erkundigen, ob man bei Ihnen eine Kopie von seinem Reisepass bekommen könnte oder bekomme ich die in Trier. 

Sachbearbeiter B: Wofür?!

Gutmensch A: Für behördliche Angelegenheiten. 

Sachbearbeiter B: Wofür?! 

Gutmensch A: Um verschiedene Dokumente zu besorgen. 

Sachbearbeiter B: Ist er etwa ein Flüchtling? 

Gutmensch A: Ja... 

Sachbearbeiter B: Ja, dann ist der doch eh illegal hier und muss ausreisen! 

Gutmensch A: Bekomme ich die Kopie hier? 

Sachbearbeiter B: Nee... (Pause) Die hat das BAMF in Trier. 

Ist sich Sachbearbeiter B seiner Antwort sicher oder überlegt er in seinem Ermessensspielraum, ob er Gutmensch A doch zur Deutschen Bahn schicken soll? Für Verspätungen sind ja beide bekannt - was würde das also für einen Unterschied machen? Immerhin hat Gutmensch A eine Antwort bekommen, die sachkundige, ja, fast schon telekinetische Auffassungsgabe von Sachbearbeiter B gab ihr die Information über die Beweggründe des Aufenthalts seines Schützlings gleich noch gratis mit dazu. Das nennen wir einen ausgezeichneten Service.

Sind auch Sie in den Genuss des Services der Ausländerbehörde X gekommen? Teilen Sie es uns für die nächste Ausgabe unseres Buschfunks mit. 

Eure Buschfunker

Montag, 11. Juli 2016

Zugang zu Sprachkurse für alle!

Als Studierende am FTSK wissen wir: Sprache ist der Schlüssel zu einer neuen Welt. Wer nicht in der Lage ist, seine Wünsche, Bedürfnisse oder auch Ängste auszudrücken, wird sich nicht integrieren können. Gerade deshalb ist es wichtig, geflüchteten Menschen früh und unkompliziert Sprachkurse anzubieten. Nicht mehr und nicht weniger wird in dieser Petition gefordert, die von verschiedenen Flüchtlingsorganisationen initiiert worden ist.

Sich am Arbeitsplatz zurechtfinden, nettes Plaudern mit den Nachbarn, die alltäglichen Einkäufe erledigen - wer über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügt, für den sind schon diese Tätigkeiten, die für uns selbstverständlich sein, eine Herausforderung. Für viele Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind, ist diese Isolation allerdings an der Tagesordnung. Denn generell gilt: Nur wer Deutsch beherrscht, kann sich dauerhaft integrieren. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Sprach- oder Integrationskurs haben in Deutschland indes nicht alle Geflüchtete - anders als in anderen Ländern Europas.

Der Knackpunkt

Seit dem Herbst letzten Jahren haben Geflüchtete "mit guter Bleibeperspektive" schon während des Asylverfahrens einen Anspruch auf Sprachkurse. Die schwammig formulierte Einschränkung zeigt jedoch: Zahlreiche Geflüchtete werden von dem Angebot ausgeschlossen. Das trifft vor allem Menschen, die aus Afghanistan, Pakistan oder Somalia geflohen sind: Sie müssen demzufolge warten, bis ihr Antrag bearbeitet worden ist. Dies dauert allerdings bei Afghanen zurzeit im Schnitt 14 Monate. Das führt nicht nur zu einer dauerhaften Isolation, sondern auch zu einer diskriminierenden Untscheidung von Geflüchteten aufgrund ihrer Herkunft. Die vom BAMF organisierten Integrationskurse sind an und für sich lobenswert: Sie vermitteln erste Deutschkenntnisse und bieten den Teilnehmenden einen Einblick in die deutsche Gesellschaft.

Hier der Link: https://www.openpetition.de/petition/online/zugang-zu-sprachkursen-fuer-alle-gefluechteten-access-to-integration-courses-for-all-refugees

Montag, 20. Juni 2016

World Refugee Day 2016: Neue Negativrekorde

Seit ungefähr zwanzig Jahren nimmt weltweit die Anzahl an Konflikten und Krisen immer weiter zu. Die Folge: Immer mehr Menschen sehen sich gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und eine gefährliche Flucht auf sich zu nehmen. Jedes Jahr zieht das UNHCR am 20. Juni Bilanz und stellt 2016 fest: 65 Millionen Menschen sind zurzeit auf der Flucht. Zum Vergleich: Dies entspricht in etwa der Einwohnerzahl des EM-Gastgeberlandes Frankreich. Indes wird in Europa das Recht auf Asyl immer mehr in Frage gestellt und geschliffen.

Die Statistik, die das UNHCR anlässlich des World Refugee Day 2016 publiziert hat, zeigt: Jeder 113. Mensch weltweit sucht Asyl, zählt zu den Binnenvertriebenen oder anerkannten Flüchtlingen. Ein neuer, trauriger Negativrekord. Und in absehbarer Zeit wird diese Zahl weiter steigen. Denn: Zu den bisherigen Konfliktherden auf der Welt sind neue hinzugetreten. Krieg, Krisen und Katastrophen sind es, die Menschen dazu zwingen, ihre Heimat zu verlassen und sich auf eine gefährliche Flucht zu begeben.

Statt Offenheit und Humanismus zu demonstrieren, setzen die europäischen Regierungen allerdings auf das genaue Gegenteil: Abgrenzung. Das viel diskutierte Paradebeispiel des EU-Türkei-Deals zeigt, Menschenrechte werden absichtlich misachtet, wenn es darum geht, möglichst viele Flüchtende vor Europas Grenzen abzuhalten.

PRO ASYL: Kultur der Gleichgültigkeit droht

In diesem Zusammenhang warnt PRO ASYL vor einer Kultur der Gleichgültigkeit: Das Schicksal von Flüchtlingen tritt in den Hintergrund, wenn die Politik weiterhin auf menschenrechtswidrige Praktiken zur Abschottung beharrt. So gewöhne sich die Öffentlichkeit an Grausamkeiten.

Fest steht jedoch: Niemand flüchtet ohne Grund, jeder hat das Recht auf ein faires Verfahren. Weil es uns nicht egal ist, was mit geflüchteten und flüchtenden Menschen weltweit passiert, zeigen wir uns mit ihnen solidarisch. Oder wie es in der UNHCR-Petition heißt: #WithRefugees.

Sonntag, 15. Mai 2016

Cross Borders war heute nach angenehmer Fahrradtour bei wechselhaftem Wetter auf dem Mittendrin & Bunt Festival in Herxheim




Sonntag, 1. Mai 2016

Asylrecht-Workshop mit Pascal Klein


Wer sich in der Flüchtlingsarbeit engagiert, kennt das Problem: Wegen des juristischen Fachvokabulars sieht man häufig den Wald vor lauter Bäumen nicht. "Neben dem Steuer- und Sozialrecht ist das Ausländerrecht das komplizierteste in der deutschen Rechtsprechung", bestätigt der Jurist Pascal Klein. Wie gut, dass er beim Asylrecht-Workshop den Border Crossern und anderen Interessierten einen guten Überblick über Aufenthaltstitel, rechtliche Begriffe und Aufenthaltsbeendigungen verschaffen konnte.

Flüchtling, Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigter oder Asylbewerber - jeder hat bestimmt schon einmal von den sogenannten Aufenthaltstiteln gehört, doch was ganz genau damit gemeint ist, weiß man oft nicht. Pascal Klein erklärt: "Das deutsche Recht setzt Flüchtlinge und Asylberechtige gleich". Das bedeutet: Beiden Personengruppen ist ein auf drei Jahre begrenzter Aufenthalt im Bundesgebiet erlaubt und sie haben das Recht auf Sozialleistungen. AsylbewerberInnen, deren Verfahren noch nicht beendet sind, und subsidiär Schutzberechtigte hingegen beziehen lediglich Leistungen auf dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Der feine Unterschied
Doch worin besteht der eigentliche Unterschied zwischen Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten? Wieder erklärt Pascal Klein: "Asylberechtigt ist nur, wer nachweisen kann, dass sie oder er zielgerichtet und individuell verfolgt wird". Das Stichwort lautet politische Verfolgung: Laut BAMF liegt dies vor, wenn die oder der Einzelne wegen politischer Überzeugungen, religiöser Weltanschauung oder anderer Merkmale des "Andersseins" massiv diskriminiert wird - oder gar Leib und Leben bedroht sind. Bürgerkrieg, Armut oder Naturkatastrophen sind somit keine ausschlaggebenden Kriterien für den Flüchtlingsstatus - all das trifft alle Menschen gleichermaßen. So sieht das zumindest der Gesetzgeber.

Worst case: Duldung

Duldung heißt: Der Aufenthalt ist nicht rechtmäßig und muss beendet werden. Allerding ist aus irgendeinem Grund, zum Beispiel weil sich die oder der Geduldete nicht ausweisen kann, die Ausweisung nicht möglich. Wird die Ausweisung jedoch wieder möglich, wird die betroffene Person gebeten, Deutschland zu verlassen. Kommt sie dieser Aufforderung nicht nach, heißt das dann: Abschiebung. Darüber hinaus gilt für Geduldete neben der Residenzpflicht ein dreimonatiges Arbeitsverbot. Geduldete haben außerdem keinen Anspruch auf Sozialleistungen - sie beziehen Sachleistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz. Besonders pikant: In der Praxis werden Duldungen häufig verlängert. In diesem Fall spricht man von Kettenduldungen.

Ausweisungsgrund: Sicherheit

Eine Aufenthaltsbeendigung betrifft neben den Geduldeten auch diejenigen, die aus sicheren Drittstaaten eingereist sind. Der Trick: Zu den sicheren Drittstaaten zählen alle EU-Mitgliedstaaten. "Wer also von Österreich aus nach Deutschland einreist, dessen Asylgesuch wird von vorne herein als  offensichtlich unbegründet abgetan", so Pascal Klein. Diese Regelung wird auch im Dublin-Vefahren unterstrichten: Für die Aufnahme und Unterbringung des Schutzsuchenden ist demzufolge der EU-Staat  verantwortlich, den er zuerst erreicht. Als sichere Herkunftsstaaten gelten ferner die Staaten des Westbalkans, Ghana und der Senegal.

Zum Schluss gab Pascal Klein seinen Zuhörerinnen und Zuhörern noch einen Satz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz mit auf den Weg: "Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." Oder mit anderen Worten: Geflüchtete sind keine Menschen zweiter Klasse.

Cross Borders bedankt sich bei Pascal Klein für seinen tollen Vortrag, der Licht ins Dunkel des deutschen Asylrechts gebracht hat! Es war ein spannender und interessanter Tag mit jede Menge neuem Input.